FAQ

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Hausverwaltungsleistungen

Was ist Hausgeld?

Das Hausgeld wird durch die Hausverwaltung in einem Wirtschaftsplan errechnet und ist vom Eigentümer monatlich im Voraus auf das WEG-Konto zu leisten.

Bei der Eigentümerversammlung verhindert – was tun?

Sollten Sie an der jährlichen Eigentümerversammlung verhindert sein, regelt die Teilungserklärung der Gemeinschaft eine Bevollmächtigung Dritter. Mit der Einladung zur Versammlung erhalten Sie ein entsprechendes Vollmachtsformular.

Was ist die Erhaltungsrücklage?

Die Eigentümergemeinschaft ist verpflichtet, eine Instandhaltungsrücklage für das Objekt zu bilden. Die jährliche Erhaltungsrücklage wird durch die Eigentümergemeinschaft durch Beschluss festgelegt. Der monatliche Betrag ist gemeinsam mit dem Hausgeld im Voraus zu begleichen und wird von der Verwaltung dem Rücklagenkonto zugeführt.

Wie kann ich Tagesordnungspunkte für die Versammlung einbringen?

Um ein Thma auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung zu ergänzen, ist ein schriftlicher Antrag mit Begründung erforderlich. Gerne können Sie Ihr Anliegen vorab mit uns besprechen.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag rechtzeitig gestellt werden muss.

Erhalte ich die Rücklage nach Verkauf der Wohnung erstattet?

Nein, bei einem Wohnungsverkauf geht die Erhaltungsrücklage (Anteil der Einheit) auf den neuen Eigentümer über und verbleibt auf dem Rücklagenkonto. Eine Auszahlung kann nicht erfolgen.